Margreth Tews

04.07.2001, OÖ. Nachrichten

04.07.2001, OÖ. Nachrichten

Gemeinsame Obsorge möglich: Segen oder Fluch?
VON CHRISTINE RADMAYR

Als letztem Land in Europa ist es nun auch in Österreich soweit: Seit 1. Juli gibt es die gemeinsame Obsorge für die Kinder nach der Scheidung. Sie tritt automatisch in Kraft, es sei denn, ein Elternteil ist dagegen.

“Bisher hatte derjenige, der die Obsorge für die Kinder nicht hatte, oft das Gefühl der Benachteiligung. Das war konfliktverschärfend. So hörte ich von Vätern `Zahlen darf ich, aber sehen kann ich die Kinder viel zu wenig’. Oder der Nichtsorgeberechtigte bekam in der Schule keine Auskunft, weil er keine Vollmacht des Sorgeberechtigten vorweisen konnte”, erzählt der Linzer Rechtsanwalt Günter Tews.

Verantwortliche Elternschaft

Die Schweiz und Österreich sind die letzten Länder Europas, die die gemeinsame Obsorge eingeführt haben. Derzeit liegt das Sorgerecht in Österreich laut Tews, zu rund 85 Prozent bei den Müttern, zu 12 Prozent bei Vätern und 3 Prozent bei anderen Personen oder Institutionen. “Ich bin zuversichtlich, dass sich nun Eltern vor und nach der Trennung besser über Besuche, Schulwahl, Lernhilfe, Freizeit, Lehrstelle und sonstige Dinge besprechen. Dem eventuellen Machtmissbrauch soll damit vorgebeugt werden”, sagt Tews. Vor allem die Probleme mit der Besuchsrechtregelung sind nach Trennungen immer wieder Anlass für rechtliche Schritte.

In Deutschland gibt es die gemeinsame Obsorge schon seit zwei Jahren. Eine Studie besagt, dass sich dadurch der Kontakt von den Eltern zu den Kindern verbessert hat, das Konfliktpotential gesunken ist und Väter eine bessere Zahlungsmoral entwickeln, weil sie auch mehr Kontakt zu den Kindern haben.

Bundesfrauensekretärin Bettina Stadlbauer betonte anlässlich des Inkrafttretens der gemeinsamen Obsorge, dass die SPÖ-Frauen gegen die Einführung sind. Stadlbauer sieht die Gefahr, dass ein Elternteil auf Unterhalt verzichten könnte, wenn der andere dafür das Obsorgerecht nicht in Anspruch nehme. Auch das Risiko, dass der Streit weiterhin auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werde, bliebe bestehen. (Broschüre zur Obsorge über das SPÖ-Aktionsbüro, 07114/99Ê2000 bzw. unter www.obsorge.at zu beziehen).

Tews schätzt, dass in Österreich 60 bis 80 Prozent der Eltern bei Scheidungen die gemeinsame Obsorge annehmen werden. Und geschieden werden in Österreich mittlerweile 43 Prozent der Ehen, in Großstädten noch mehr. “Noch höher ist die Rate bei den zweiten Ehen. Da landen rund 60 Prozent vor dem Scheidungsrichter. Der Hauptgrund sind Probleme mit oder durch Kinder aus der Vorbeziehung”, sagt der Rechtsanwalt.

Die gemeinsame Obsorge will niemandes Rechte bescheiden. Derjenige, bei dem das Kind wohnt, kann über alltägliche Fragen alleinig bestimmen.

Wie im Einzelnen die gemeinsame Obsorge ausschauen soll, das sollen die Scheidungswilligen nicht erst vor dem Richter klären. Mediatoren oder Beratungsstellen können helfen, das Beste für alle Betroffenen auszuhandeln. “Die gemeinsame Verantwortung wird in verbindlichen Regelungen niedergeschrieben, so fühlt sich keiner über den Tisch gezogen”, sagt Mediatorin Margreth Tews.